Die Beschwerde der Frau Immergrün
Im Dörfchen Krähwinkel-Unterbühl waltete Dorfpolizist Gustav Schnurrbein
über Recht und Ordnung. Eines windschiefen Nachmittags polterte Frau
Emerentia Immergrün, 89 Jahre, verwitwet, hager wie ein vertrocknetes
Spargelröhrchen und gefürchtet für ihren laserartigen Blick, ins Wachzimmer.
Sie roch nach Mottenkugeln, Fenchelsalbe und kleinbürgerlicher Entrüstung.
„Herr Schnurrbein!“, fauchte sie, „es ist nicht mehr auszuhalten! Seit drei
Tagen liegt eine Schnecke vor meinem Gartentor wie ein schleimiger
Wachposten und starrt mich respektlos an! Nichts unternehmen Sie! Nichts!“
Schnurrbein hob langsam die Brauen, als müsse er erst die Schwere des
Vorwurfs abwiegen. „Frau Immergrün, Schnecken verfügen laut Paragraph 7,
Absatz 3 meines persönlichen Moralhandbuchs über das Recht auf freie
Fortbewegung, sofern sie nicht terroristische Absichten hegen.“
„Terroristisch? Die beobachtet mich!“, röhrte sie. „Sobald ich das Gartentor
auch nur einen Fingerbreit öffne, reißt sie ihre Fühler hoch wie ein Signal! Das
ist doch eine Provokation – wenn nicht gar eine Drohung!“
Schnurrbein seufzte. In seiner Fantasie hätte er gern internationale Elite-
Einsätze gelöst, vielleicht mindestens ein Schmugglersyndikat enttarnt.
Stattdessen kämpfte er mit Mollusken.
Er nahm ein vergilbtes, offiziell wirkendes Formular „Schnecken-
Verdachtsmeldung Kategorie C (schleimig)“ aus der Schublade und schrieb
pflichtbewusst:
Verdachtsmoment: unhöflicher Blickkontakt.
Kaum hatte er die Feder abgesetzt, ertönte unter dem Schreibtisch ein
glucksend-schmatzendes Geräusch. Dort saß die fragliche Schnecke selbst:
eine auffallend selbstbewusste Vertreterin ihrer Art, mit winzigem rotem
Hütchen und einem Ausdruck tiefen, achselzuckenden Weltverständnisses. Sie
hob ihre Fühler zum Gruß.
„Aha!“, ächzte Frau Immergrün, „sehen Sie? Jetzt verhöhnt sie mich!“
Die Schnecke hustete leise, als wolle sie die Würde der Situation betonen, und
erklärte mit erstaunlich klarer Diktion:
„Ich bin Rechtsbeistand für wirbellose Minderheiten. Die Schuldfrage klärt sich
folgendermaßen: Frau Immergrün schuldet mir seit dem 18. Juni 1963 einen
Entschuldigungs-Keks, nachdem sie mich in ihrer Jugendzeit grundlos mit Salz
bestäubte und anschließend behauptete, es sei Forschungsarbeit gewesen.
Laut Artikel 1 des Wirbellosen-Ehrenkodex gilt: Wer salzt, muss büßen.“
Frau Immergrün öffnete den Mund, schloss ihn wieder, öffnete ihn erneut und
brach dann in ein spitzes Fauchen aus, das bis heute als zweiter Wind im
Dorfkalender geführt wird.
Bevor weitere Worte fielen, wölbte sich der Schneckenpanzer leicht, als stecke
ein uralter Mechanismus darin, und sie zog eine tadellos verpackte, fein
beschriftete Mahnung hervor, die sie mit einer langsamen, majestätischen
Schleimbewegung vor Schnurrbeins Füße legte.
Dann glitt sie hinaus, ohne ein weiteres Wort. Frau Immergrün sank
ohnmächtig zu Boden.
Schnurrbein aber starrte lange auf die Mahnung, überlegte gründlich, und
schrieb schließlich in sein Einsatzbuch:
„Fall ungelöst. Schuldfrage ungeheuerlich. Ich beantrage Dienstberatung mit
Psychologen, Zoologen und Konditoren.“